Aufgrund der neuen Notbremsen-Gesetzgebung der Bundesregierung hat sich auch für den Tennissport viel geändert. Um die genaue Auslegung abzuklären, musste der Trainingsstart auf Anfang Mai geschoben werden.
Hier nun die verbindlichen Vorgaben des Kreises Unna:
Training ist für Kinder / Jugendliche bis 14 Jahren in einer Gruppe mit einer Stärke von bis zu 5 Teilnehmer*Innen möglich; erlaubt sind bis zu 2 Trainer*Innen pro Gruppe.
- In den Altersstufen darüber ist für Jugendliche und Erwachsene nur eine 1:1 Trainingssituation möglich; also auch 3:1 auf 2 Plätzen
(3 Spieler*Innen / 1 Trainer*In)
Bei Gruppen mit mehr als 3 Teilnehmer*Innen bitte selbstständig untereinander die Gruppeneinteilung im Rotationssystem vornehmen / absprechen (wer trainiert wann?). Trainiert wird dann auf 2 Plätzen.
- Alle Trainer*Innen müssen vor Trainingsbeginn einen 24 Stunden gültigen Test einer zugelassenen Teststelle in schriftlicher Form vorlegen können. Selbsttests sind nicht ausreichend.
- Zuschauer*Innen bzw. der dauerhafte Aufenthalt ist am Platz derzeit nicht erlaubt.
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